Der oberste italienische Kassationsgerichtshof hat eine Geschwindigkeitsübertretung für ungültig erklärt, weil der Blitzer zwar zugelassen, aber nicht homologiert war. Nach italienischem Recht benötigen Radarkameras zwei Genehmigungen: die Zulassung und die Homologation. Der Beschluss des Obersten Kassationsgerichts zeigt, dass einige italienische Blitzer nur mit ersterer arbeiten, was ihre Bußgelder ungültig machen würde.
Das angefochtene Bußgeld wurde von der Gemeinde Treviso wegen einer Geschwindigkeit von 97 km/h in einer 90 km/h-Zone verhängt. Im Jahr 2023 hat die Gemeinde Treviso rund 8 Millionen Euro an Bußgeldern eingenommen. Die Stadtverwaltung selbst hat bestätigt, dass der betreffende Blitzer weiterhin in Betrieb sein wird, sonst wäre es, ehrlich gesagt, eine Überraschung gewesen.
Einspruch gegen ein italienisches Bußgeld
Kann ich Einspruch gegen einen italienischen Bußgeldbescheid wegen Nichtzulassung des Blitzers einlegen? Italienische Bußgelder können bei zwei verschiedenen Behörden angefochten werden:
- Einspruch beim Friedensrichter: Die Frist beträgt 30 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beim Friedensrichter ist eine Gebühr von etwa 45 € zu entrichten (bei Geldstrafen über 1000 € ist sie höher). Das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofs kann als Argument dienen, ist aber keine Garantie für eine positive Entscheidung.
- Einspruch beim Präfekten: Dieser Weg ist zwar möglich, aber nur in besonderen Fällen unrechtmäßiger Bußgelder, weshalb er nicht zu empfehlen ist, wenn es um die fehlende Zulassung des Radars geht. Die Frist beträgt in diesem Fall 60 Tage.
Die italienischen Behörden arbeiten daran, dass in den kommenden Monaten alle mehr als 11.000 Radargeräte des Landes zugelassen werden. Auf dem Bußgeldbescheid ist in der Regel vermerkt, ob der Blitzer homologiert ist. Italienische Verbraucherverbände empfehlen, bei der Bußgeldstelle einen Antrag auf Akteneinsicht zu stellen, um zu überprüfen, ob ein Blitzer zugelassen ist.
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