Verkehrsstrafen in Deutschland

Das Autofahren in Deutschland ist dank seiner berühmten Autobahnen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf einigen Abschnitten ein einzigartiges Erlebnis, setzt aber auch die Einhaltung sehr strenger Verkehrsregeln voraus. Die derzeit geltende Straßenverkehrsordnung (StVO) und der jeweils gültige Sanktionskatalog bestimmen die Verkehrsstrafen in Deutschland.

Die Deutschen sind außerhalb ihrer Grenzen für ihre Disziplin und ihre Einhaltung der Vorschriften bekannt, und Geldbußen für Verkehrsverstöße sind üblich. Am häufigsten werden Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Überfahren eines roten Ampelsignals, Falschparkens, Fahrens unter Alkoholeinfluss und Telefonierens am Steuer verhängt. Wir geben einen Überblick über die Zahlung von Bußgeldern in Deutschland, mögliche Ermäßigungen bei frühzeitiger Zahlung und Besonderheiten für ausländische Fahrer.

Bußgelder wegen Geschwindigkeitsüberschreitung

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Deutschland sind ähnlich wie in den europäischen Nachbarländern: 50 km/h in Ortschaften und 100 km/h auf Landstraßen, sofern keine anderen Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgeschildert sind. Auf Autobahnen beträgt die Höchstgeschwindigkeit 130 km/h, und obwohl es Abschnitte ohne Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, wird empfohlen, die 130 km/h nicht zu überschreiten.

Es gibt viele fest installierte und mobile Radargeräte, und die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen hängen davon ab, wie stark die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde und wo der Verstoß begangen wurde. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Pkw gelten folgende Bußgelder:

  • Bis zu 10 km/h: 30 EUR (innerorts) / 20 EUR (außerorts)
  • Von 11 bis 15 km/h: 50 € / 40 €
  • Von 16 bis 20 km/h: 70 € / 60 €
  • Von 21 bis 25 km/h: 115 € / 100 €
  • Über 26 km/h: Die Bußgelder reichen von 180 € bis 800 €, ein oder zwei Punkte werden vom Punkteführerschein abgezogen und bei Wiederholung (zweimaliges Überschreiten von 26 km/h innerhalb eines Jahres) kann ein Fahrverbot verhängt werden.

Bei deutschen Radargeräten gibt es eine Toleranzmarge: Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h wird ein technischer Abzug von 3 km/h und bei höheren Geschwindigkeiten ein Abzug von 3 % vorgenommen, bevor eine Strafe verhängt wird.

Parkbußgelder

Das Parken an unzulässigen Stellen oder das Parken ohne Bezahlung in gebührenpflichtigen Parkzonen ist ein weit verbreiteter Fehler, insbesondere in Städten, und kann mit hohen Geldbußen geahndet werden, insbesondere wenn ein Fußgängerüberweg, ein Radweg oder eine Einfahrt blockiert wird. Darüber hinaus kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, was zusätzliche Kosten verursacht.

In Deutschland ist das Parken ohne Genehmigung in einem Abstand von weniger als 5 Metern von Kreuzungen oder Einmündungen (8 Meter bei Radwegen), vor Einfahrten, an Bushaltestellen oder in Lade-/Entladebereichen verboten. Erlaubte Parkplätze sind in der Regel mit einem weißen „P“ auf blauem Grund gekennzeichnet. Es ist wichtig zu wissen, dass für einige Parkplätze ein kostenpflichtiger Parkschein erforderlich ist.

Die Parkverstöße in Deutschland sind wie folgt:

  • Falsches Parken (bis zu 1 Stunde): 25 €
  • Falsches Parken für mehr als 1 Stunde: bis zu 40 €
  • Parken auf Behindertenparkplätzen: 55 €
  • Parken an Feuerwehrzufahrten oder Behinderung von Rettungsdiensten: bis zu 100 €

Für Parkverstöße werden keine Punkte im Führerschein vermerkt, aber der Fahrzeughalter muss die Verfahrenskosten tragen, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt

Es ist verboten, elektronische Geräte ohne Freisprecheinrichtung am Steuer zu benutzen (dazu gehört auch, das Mobiltelefon in der Hand zu halten, Nachrichten zu schreiben oder auf den Bildschirm zu schauen). Das Mobiltelefon darf nur mit Freisprecheinrichtung oder bei stehendem Fahrzeug und ausgeschaltetem Motor benutzt werden.

Die Strafe für die Benutzung des Telefons am Steuer in Deutschland beträgt 100 € und 1 Punkt. Sie erhöht sich auf 150 €, 2 Punkte und einen Monat Führerscheinentzug, wenn ein riskantes Manöver durchgeführt wird oder eine Gefahr verursacht wird. Die Geldbuße für Radfahrer, die das Mobiltelefon benutzen, beträgt 55 € ohne Punkteabzug.

Andere Verkehrsregeln in Deutschland

Nichtbeachtung eines roten Ampelsignals: In deutschen Städten gibt es zahlreiche Verkehrskameras, die diese Verstöße erfassen. Wenn man bei Rot überfährt (weniger als 1 Sekunde), beträgt die Geldbuße 90 € und 1 Punkt. Wenn man jedoch bei Rot überfährt, wenn es schon länger als 1 Sekunde rot ist, beträgt die Geldbuße 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Fahren unter Alkoholeinfluss: Der Blutalkoholspiegel darf 0,5 g/l nicht überschreiten (0,0 g/l für Personen unter 21 Jahren oder Fahrer mit weniger als zwei Jahren Führerschein). Bei Überschreitung dieser Grenze werden Geldbußen zwischen 500 und 5000 EUR verhängt, außerdem wird der Führerschein entzogen und in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe verhängt.

Nicht-Bildung einer Rettungsgasse: Bei einem Stau auf der Autobahn ist es Pflicht, den Rettungsfahrzeugen auf dem Seitenstreifen Vorfahrt zu gewähren. Bei Nichtbeachtung wird eine Geldbuße zwischen 200 und 320 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot verhängt.

Ungenügender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug: Der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss mindestens der Hälfte unserer Geschwindigkeit in Metern entsprechen. Wenn wir beispielsweise mit 100 km/h fahren, muss der Abstand mindestens 50 Meter betragen. Die Bußgelder für die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands liegen zwischen 75 und 400 Euro und 1 oder 2 Punkten sowie einer möglichen vorübergehenden Fahruntersagung.

Wie man in Deutschland ein Bußgeld bezahlt

Manchmal ist es unvermeidlich, dass man ein Bußgeld erhält, auch wenn man alle Vorsichtsmaßnahmen trifft. Wenn Sie in Deutschland ein Bußgeld erhalten haben, sollten Sie Folgendes beachten, um es zu bezahlen.

Mitteilung des Bußgelds

Die deutschen Behörden haben sechs Monate ab dem Datum der Zuwiderhandlung Zeit, um den Fahrer zu benachrichtigen, in der Regel per Post an seinen Wohnsitz. Bei ausländischen Fahrern wird die Mitteilung dank internationaler Abkommen wie EUCARIS an das Land gesandt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Die Bußgelder werden dem Fahrzeughalter per Post zugestellt. Sie enthalten einen Bußgeldbescheid mit Angaben zur Ordnungswidrigkeit, zum Betrag, zu Punkten (falls zutreffend) und Anweisungen zur Zahlung.

Die Frist für die Zustellung eines Bußgeldbescheids für in Deutschland ansässige Personen beträgt in der Regel nicht mehr als drei Wochen. Für ausländische Fahrer kann es bis zu drei oder vier Monate dauern. Handelt es sich um einen Mietwagen, übermittelt das Unternehmen die Angaben des Fahrers an die Behörden.

Wird der Fahrer zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung nicht identifiziert (z. B. bei fest installierten Radargeräten oder Verkehrskameras), erhält der Eigentümer ein Formular, auf dem er angeben kann, wer gefahren ist. Wer nicht antwortet, kann mit zusätzlichen Sanktionen belegt werden.

Frist für die Zahlung eines Bußgeldes

Nach Erhalt des Bescheids beträgt die Frist für die Zahlung eines Bußgelds in Deutschland 1 bis 4 Wochen. Diese Zahlungsfrist wird im Bescheid angegeben. Wird das Bußgeld nicht innerhalb dieser Frist bezahlt, wird eine Mahnung mit einem Aufschlag verschickt, und der Betrag erhöht sich mit zunehmender Zahlungsverzögerung. In extremen Fällen kann die Nichtzahlung zu rechtlichen Schritten führen.

  • Geringfügige Geldbußen bis zu 55 EUR: Zahlung innerhalb einer Woche nach Zustellung. Die fristgerechte Zahlung gilt als Anerkennung der Strafe, sodass der Fall abgeschlossen wird.
  • Geldbußen:
    • 14 Tage Zeit, um schriftlich bei der ausstellenden Behörde Einspruch einzulegen.
    • Wird kein Einspruch eingelegt, verbleiben zwei weitere Wochen für die Zahlung ab dem endgültigen Bescheid (Zahlungsfrist).
    • Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, werden Mahngebühren von 5 bis 10 Euro pro Mahnung erhoben, zu denen noch Verzugszinsen hinzukommen. Nach mehreren Mahnungen kann ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden, wie z. B. eine Pfändung.

Zahlungsarten

In Deutschland ist es einfach, eine Geldbuße zu bezahlen, da den Bürgern verschiedene Zahlungsmittel zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, den Zahlungsbeleg aufzubewahren, um die Zahlung der Geldbuße im Streitfall nachweisen zu können. Folgende Zahlungsmittel stehen zur Verfügung:

  • Banküberweisung: Die Mitteilung enthält die für die Zahlung erforderlichen Bankdaten (IBAN und BIC der Strafverfolgungsbehörde). Die Zahlung kann von jeder Bank unter Angabe der Referenznummer (Aktenzeichen) vorgenommen werden.
  • Barzahlung: in deutschen Banken oder Postämtern gegen Vorlage des Bescheids.
  • Online-Zahlung: Einige lokale Behörden ermöglichen die elektronische Zahlung über ihre Webportale. Dazu sind die Daten aus dem Bescheid erforderlich, und in der Regel werden Kartenzahlung oder Überweisung akzeptiert.
  • Postanweisung: Sie ist weniger verbreitet und teurer, aber immer noch eine gültige Zahlungsmethode.
  • Ausländische Fahrer: Wenn Sie sich außerhalb Deutschlands befinden, können Sie per internationaler Überweisung bezahlen.

Im Gegensatz zu Ländern wie Spanien, Italien oder Frankreich gibt es in Deutschland keinen allgemeinen Rabatt für die frühzeitige Zahlung von Verkehrsstrafen. Einige geringfügige Verstöße können jedoch mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 55 EUR geahndet werden, das schnell zu zahlen ist, um zu verhindern, dass daraus eine höhere Strafe (Bußgeldbescheid) wird. Nach Ausstellung des Bußgeldbescheids gibt es keine Ermäßigung mehr und die Zahlung muss innerhalb der angegebenen Frist vollständig erfolgen.

Verjährungsfristen

Die Verjährungsfrist für eine Geldbuße in Deutschland hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Leichte Verstöße verjähren nach drei Monaten, wenn der Fahrer innerhalb dieser Frist nicht benachrichtigt wurde. Bei schweren oder sehr schweren Verstößen verlängert sich die Verjährungsfrist auf sechs Monate.

Es ist jedoch zu beachten, dass die Fristen unterbrochen werden, wenn die Behörden die Mitteilung innerhalb dieser Zeit versenden. Nach der Mitteilung wird die Verjährung ausgesetzt, bis der Fall geklärt ist, und die nicht gezahlten Strafen können alle zwei Jahre überprüft werden, um festzustellen, ob sich die Umstände des Zuwiderhandelnden geändert haben.

Ausländische Fahrer

Ausländische Fahrer sind in Deutschland nicht von Verkehrsstrafen befreit. Dank internationaler Abkommen und des EUCARIS-Systems können die deutschen Behörden Verstöße dem Land melden, in dem das betreffende Fahrzeug zugelassen ist. Es gibt jedoch einige Besonderheiten:

  • Punkteabzug: Ausländer sammeln im deutschen System (Flensburg) keine Punkte, da dieses nur für deutsche Führerscheine gilt. Stattdessen werden Geldbußen oder Fahrverbote verhängt, die nur für das Fahren in Deutschland gelten.
  • Fahrverbot: Führt ein schwerer Verstoß zum Entzug der Fahrerlaubnis, so gilt dieser nur für das deutsche Hoheitsgebiet. Der Fahrer muss seine Fahrerlaubnis jedoch bei den deutschen Behörden abgeben, was aus dem Ausland heraus ein logistisches Problem darstellen kann. In diesen Fällen wird empfohlen, sich mit dem Konsulat oder der ausstellenden Behörde in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu klären.
  • Durchsetzung der Zahlung: Auch wenn Deutschland keine direkten Kontenpfändungen im Ausland vornehmen kann, können nicht bezahlte Geldbußen bei künftigen Reisen in das Land Probleme verursachen, wie z. B. Einreiseverbote oder Zwangsvollstreckungen, wenn sie gerichtlich bearbeitet werden.

Beachten Sie, dass, wenn Sie in Deutschland ein Auto gemietet haben, die Mietwagenfirma Ihre Daten den Behörden melden wird und Ihnen möglicherweise zusätzlich zur Geldbuße eine Verwaltungsgebühr in Rechnung stellen kann.

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