Frankreich ist eines der meistbesuchten Länder der Welt, auf dessen Straßen jedes Jahr Millionen von Motorrädern, Autos, Wohnmobilen und Lastkraftwagen unterwegs sind. Auf den Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h, und dennoch werden täglich Tausende von Bußgeldern für Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt. Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Frankreich.
Verstoß | Geldbuße minderjährig | Abgeschwächtes Bußgeld |
Geschwindigkeitsüberschreitung < 20 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von > 50 km/h | 68 € | 45 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung < 20 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von < oder = 50 km/h | 135 € | 90 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung > 20 km/h und < 30 km/h | 135 € | 90 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung > 30 km/h und < 40 km/h | 135 € | 90 € |
Geschwindigkeitsüberschreitung > 40 km/h und < 50 km/h (sofortiger Einbehalt des Führerscheins) | 135 € | 90 € |
Geschwindigkeitsübertretung ≥ 50 km/h * | 1.500 € | – |
Verwendung eines Geräts, das dazu bestimmt ist, Radarkontrollen zu erkennen oder zu stören, oder das die Position von Radargeräten anzeigt ** | 1.500 € | – |
Die Frist für die Zahlung eines reduzierten französischen Bußgelds beträgt 15 Tage ab dem Datum des Bußgeldbescheids. Diese Frist verlängert sich auf 30 Tage, wenn die Zahlung per Kreditkarte über das Internet oder per Telefon (+33 149 353 692) erfolgt.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen für ein französisches Bußgeld erhöht sich die Höhe des Bußgeldes. Bei einem Bußgeld von 68 Euro müssen 180 Euro nach Ablauf der normalen Frist gezahlt werden; das Bußgeld von 135 Euro wird auf 375 Euro erhöht.
* Bei der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h beträgt das Bußgeld 1.500 Euro, ohne dass eine Ermäßigung möglich ist. Darüber hinaus wird das Fahrzeug stillgelegt und die Teilnahme an einem Verkehrserziehungskurs ist obligatorisch. Im Wiederholungsfall wird das Vergehen als Straftat gewertet und vor Gericht verhandelt.
** Die Verwendung von Radarwarngeräten führt zur Stilllegung des Fahrzeugs, wenn das Gerät in das Fahrzeug eingebaut ist. Das Bußgeld beträgt 1.500 € und kann nicht ermäßigt werden.