Autofahren in Slowenien: Verkehrsregeln

Slowenien ist Mitglied der Europäischen Union (EU) und hat daher ähnliche Verkehrsregeln wie seine Partnerländer und Nachbarn. Wie immer gibt es jedoch lokale Vorschriften, die man kennen sollte, um Verstöße zu vermeiden. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Verkehrsregeln in Slowenien, die Sie beachten sollten, wenn Sie in dieses Land reisen oder dort Auto fahren möchten.

Verkehrsregeln in Slowenien

Die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen in Slowenien sind wie folgt:

  • Ortschaften: 50 km/h.
  • Landstraßen außerhalb von Ortschaften: 90 km/h.
  • Autobahnen: 110 km/h.
  • Autobahnen: 130 km/h.

Das Fahren mit Abblendlicht ist tagsüber unabhängig von den Wetterbedingungen und der Jahreszeit vorgeschrieben. Nebelscheinwerfer sind nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern zulässig. Alle Insassen des Fahrzeugs müssen jederzeit den Sicherheitsgurt anlegen. Kinder unter 150 cm oder unter 12 Jahren müssen auf den Rücksitzen und mit einer ihrer Größe und ihrem Gewicht entsprechenden Rückhaltevorrichtung befördert werden. Die Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist verboten, außer mit einer Freisprecheinrichtung.

Die zulässige Höchstgrenze für Alkohol im Blut beträgt 0,5 g/l (0,25 mg/l in der Atemluft). Für Fahrer, die ihren Führerschein seit weniger als zwei Jahren besitzen, und für Berufskraftfahrer liegt die Grenze bei 0,0 g/l. Alkoholkontrollen sind in Slowenien sehr häufig und die Mindeststrafe beträgt 500 €.

Vorgeschriebene Ausrüstung. Fahrzeuge, die in Slowenien unterwegs sind, müssen einen Warndreieck, einen Satz Ersatzglühbirnen (außer Fahrzeuge mit LED-Scheinwerfern), einen Verbandskasten und eine Warnweste mitführen. Zwischen dem 15. November und dem 15. März sind Winterreifen (Mindestprofil 3 mm) oder Schneeketten im Kofferraum bei Verwendung von Sommerreifen vorgeschrieben.

Elektronische Vignette. Für die Benutzung der von DARS (Mautbetreiber) verwalteten Autobahnen und Schnellstraßen ist der Erwerb einer elektronischen Vignette obligatorisch. Die slowenische Vignette ist an Tankstellen, autorisierten Verkaufsstellen oder online erhältlich und kann für 7 Tage (15 € für PKWs), 30 Tage (30 €) oder ein Jahr (110 €) erworben werden. Für den Karawanken-Tunnel, der Slowenien und Österreich verbindet, ist eine zusätzliche Mautgebühr zu entrichten, die nicht durch die Vignette abgedeckt ist.

Was die Vorfahrts- und Überholregeln betrifft, so haben Fußgänger an Zebrastreifen absolute Vorfahrt. Schul- und Kinderbusse dürfen nicht überholt werden, wenn sie zum Ein- oder Aussteigen angehalten haben. Auf engen Bergstraßen haben bergauf fahrende Fahrzeuge Vorfahrt.

Besondere Vorschriften in Slowenien

Die Verkehrsregeln in Slowenien ähneln denen der Nachbarländer Italien und Kroatien, was zum Teil auf die Harmonisierung der Vorschriften in der Europäischen Union zurückzuführen ist, aber es gibt dennoch einige interessante Unterschiede:

Hier sind einige der Unterschiede zwischen den slowenischen Verkehrsregeln und denen der EU-Nachbarn.

  • Tagfahrlicht: In Slowenien ist das Tagfahrlicht ganztägig vorgeschrieben, während es in Kroatien nur vom 1. November bis zum 31. März oder bei schlechter Sicht eingeschaltet werden muss. In Italien besteht keine Tagfahrpflicht außerhalb von Tunneln oder bei widrigen Wetterbedingungen.
  • Winterausrüstung: In Slowenien besteht eine Winterreifenpflicht (15. November bis 15. März), während diese in Kroatien und Italien von den Wetterbedingungen oder speziellen Verkehrszeichen abhängt und kein fester Zeitraum festgelegt ist.
  • Vignettenkontrollen: Slowenien ist besonders streng in Bezug auf die elektronische Vignette, mit häufigen Kontrollen und hohen Strafen. Kroatien verwendet ebenfalls Vignetten, aber die Kontrollen sind weniger streng. Italien verwendet dieses System nicht.

Was die Ähnlichkeiten betrifft, so lassen sich diese, auch wenn wir uns speziell auf Italien und Kroatien beziehen, auf die meisten europäischen Länder übertragen.

  • Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen: In allen drei Ländern gilt auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h, was den Übergang für Fahrer, die zwischen diesen Ländern unterwegs sind, erleichtert.
  • Alkoholgrenzwert: Slowenien und Italien haben einen Grenzwert von 0,5 g/l für nicht unerfahrene Fahrer, während Kroatien eine Nulltoleranz (0,0 g/l) anwendet, ähnlich wie in Slowenien für unerfahrene Fahrer und Berufskraftfahrer.
  • Mautgebühren: Sowohl Slowenien als auch Kroatien verlangen eine Vignette für die Benutzung von Autobahnen, wobei in Kroatien auf einigen Autobahnen zusätzliche Mautgebühren für bestimmte Abschnitte erhoben werden. Italien hingegen verwendet ein Mautsystem, das auf Mautstellen und der zurückgelegten Strecke basiert.
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