Das spanische Kraftfahrzeugversicherungsgesetz wurde aktualisiert. Eine der wichtigsten Neuerungen ist die obligatorische Haftpflichtversicherung für Elektroroller und persönliche Mobilitätsfahrzeuge, die im Januar 2026 in Kraft treten wird. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2021/2118 über die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge um, was bedeutet, dass die Vorschriften in allen Ländern der Europäischen Union ähnlich sein werden (nicht jedoch ihr Inkrafttreten, das unterschiedlich sein kann).
Da die Ausgestaltung der Verordnung (das „Kleingedruckte”) noch nicht bekannt ist, bleiben noch einige Monate Zeit, um eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Elektroroller in ihren Versicherungsschutz einbezieht. Einige Versicherungsgesellschaften bieten bereits Versicherungen für diese Art von Fahrzeugen an. Auch wenn sie nicht obligatorisch ist, ist es immer empfehlenswert, eine Versicherung abzuschließen, die Opfer von Verkehrsunfällen schützt. Roller sind unfreiwillige Protagonisten zahlreicher Unfälle, von denen einige schwerwiegend sind, weshalb die Regelung schon seit einiger Zeit notwendig war.
Die Versicherung für Elektroroller wird nach ersten Schätzungen zwischen 15 und 50 Euro pro Jahr kosten. Die Strafen für das Fahren ohne Versicherung in Spanien liegen je nach Fahrzeugtyp zwischen 600 und 3.000 Euro. Das Fahren mit einem Roller ohne Versicherung kann mit Geldstrafen von 600 Euro geahndet werden.
Die Regelung betrifft auch Bürger aus anderen Ländern, die mit einem Elektroroller nach Spanien reisen, was insbesondere bei Besuchern aus Nachbarländern immer häufiger vorkommt. Wenn Ihr Elektroroller in Ihrem Heimatland versichert ist, sollten Sie sich vergewissern, dass die Versicherung auch Unfälle im Ausland abdeckt.