Für Geschwindigkeitsübertretungen in Spanien ist der Fahrer verantwortlich, unabhängig davon, ob es sich um ein privates oder gemietetes Fahrzeug handelt. Der Eigentümer des Fahrzeugs ist verpflichtet, den Fahrer zu identifizieren, und die Autovermieter stellen ihren Kunden in der Regel eine Gebühr in Rechnung, wenn sie ihre Daten an die Behörden weitergeben müssen.
Autovermietung mit spanischen Kennzeichen
Die Autovermietung kann eine Gebühr für die Identifizierung der verantwortlichen Partei erheben. Wenn der Fahrer einen ausländischen Führerschein hat, können Sie keine Punkte bekommen. Der Fahrer wird auf Spanisch benachrichtigt, aber es ist möglich, telefonische Unterstützung auf Deutsch zu erhalten. Wenn Sie Informationen zur Identifizierung des Fahrers, zur Anfechtung des Bußgeldbescheids oder zum Nachweis der Zahlung übermitteln müssen, können Sie dies auf Spanisch oder auf Deutsch tun.
Mietwagen mit ausländischen Kennzeichen
Die Mietwagenfirma kann eine Gebühr für die Identifizierung des Fahrers verlangen. Ist der Fahrer im Besitz eines ausländischen Führerscheins, können für in Spanien begangene Verstöße keine Punkte vergeben werden. Die offizielle Benachrichtigung erfolgt in der Amtssprache des Landes, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und alle Mitteilungen an die spanischen Verkehrsbehörden können in Spanisch oder in dieser Sprache erfolgen.