Die Geschwindigkeitsbegrenzungen für Transporter und Lastkraftwagen auf Autobahnen und Straßen mit einer generischen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h und 90 km/h unterscheiden sich von denen anderer Fahrzeuge (Busse und Anhänger haben ebenfalls ihre eigenen spezifischen Beschränkungen). Wohnmobile haben die gleiche Geschwindigkeitsbegrenzung wie Autos und Motorräder, zumindest beim Schreiben dieser Zeilen. Diese von der DGT veröffentlichte Tabelle fasst sie grafisch zusammen:
Die Höchstgeschwindigkeit für Lastkraftwagen und Lastkraftwagen auf Autobahnen beträgt 90 km/h, was sehr wichtig ist, nicht nur für die Verkehrsprofis, sondern auch für diejenigen, die sich entschließen, einen Kleintransporter in einem bestimmten Moment zu mieten.
Auf Straßen mit einem Seitenstreifen von mehr als 1,5 m oder zwei Fahrspuren in jeder Richtung (z. B. guter Teil der Nationalstraßen und die Hauptverkehrsstraßen der Region), die eine generische Begrenzung auf 100 km/h haben, dürfen Lastkraftwagen und Lieferwagen maximal 80 km/h befahren.
Auf Straßen mit einer Schulterhöhe von weniger als 1,5 Metern (einige nationale, einige regionale, einige Provinzen usw.) mit einer generischen Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h für Transporter und Lastkraftwagen reduziert.
Generische Geschwindigkeitsbegrenzungen werden auch dann durchgesetzt, wenn keine Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen sichtbar sind.
Die auf spanischen Straßen installierten Blitzer gelten für jeden Fahrzeugtyp die Geschwindigkeitsbegrenzung. Das bedeutet, dass Transporter und Lkw auf Autobahnen 90 km/h nicht überschreiten dürfen.